Allgemeine Geschäftsbedingungen Eventfabrik Adelboden

Wir danken Ihnen recht herzlich, dass Sie sich für eine Eventfabrik Adelboden-Aktivität interessieren.

Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung entsteht zwischen Ihnen und der Eventfabrik Adelboden (nachfolgend auch Veranstalter genannt) ein Vertrag. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.

  1. Anmeldung

Anmeldungen können schriftlich, elektronisch, telefonisch, per Fax oder persönlich beim Veranstalter vorgenommen werden. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.

  1. Anmeldebestätigung und Information

Nach Entgegennahme Ihrer Buchung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen sowie die Rechnung mit Einzahlungsschein.

  1. Teilnahmebedingungen

Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Der Veranstalter kann Personen von der Eventfabrik Adelboden Aktivität ausschliessen, wenn die physischen und/oder psychischen Anforderungen nicht erfüllt werden. Es ist Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters strikte zu folgen.

  1. Zahlungsbedingungen

Für alle Aktivitäten sind die Kosten bis spätestens zu dem in der Rechnung aufgeführten Zahlungstermin, per Bank- bzw. Postüberweisung oder in BAR zu leisten. Andere Konditionen werden in der Anmeldebestätigung angegeben. Es kann eine Anzahlung innert einer Frist eingefordert werden.

Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den Veranstalter die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 5 beim Kunden eingefordert.

  1. Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn muss mittels eingeschriebenen Briefs erfolgen. Erst beim Eintreffen dieser Unterlagen beim Veranstalter wird die Abmeldung gültig. Bei jeder Annullation (des gesamten Events oder auch bei Änderungen der Personenzahl) wird dem Kunden folgender Anteil der Arrangementkosten in Rechnung gestellt:

Bis 10 Tage vor Aktivitätsbeginn, keine Kosten. Bis 9 – 1 Tage vor Aktivitätsbeginn, 50 %. Am Tag des Aktivitätsbeginn, 100%

Wenn die Aktivität nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet oder gar nicht zur Aktivität erscheint, bezahlt er 100% des Preises. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder späteres Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei Änderung des Datums der Aktivität durch den Kunden bis 30 Tage vor deren Beginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.00 pro Person erhoben.

  1. Annullation oder Auftragsänderung durch den Veranstalter vor Aktivitätsbeginn

Bei gewissen Aktivitäten der Eventfabrik Adelboden sind Mindestteilnehmerzahlen angegeben. Werden die nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität kurzfristig annullieren. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivitäten umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt wie Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich aber eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten.

  1. Programmänderung oder Abbruch der Aktivität nach Vertragsabschluss

Der Veranstalter behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

  1. Abbruch der Aktivität durch den Kunden

Bricht ein Kunde die Aktivität vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.

  1. Versicherung

Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbstständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle) abgeschlossen haben. Eine Annullationsversicherung ist empfehlenswert.

Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

  1. Haftung

Bei Verlusten und Beschädigungen von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer, bei Unglücksfällen oder sonstigen Schäden wird jede Haftung abgelehnt. Die Teilnahme an den Aktivitäten erfolgen auf eigene Gefahr. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung, dass man Gefahren ausgesetzt sein kann, die man beim besten Willen und Können nicht voraussehen kann. Jegliche Forderungen von Schadenersatz oder anderen Ansprüchen werden abgelehnt. Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden zum Teil die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Veranstalter. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann, unter Vorbehalt der Regelung für Pauschalreisen, keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen. Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

  1. Anwendbares Recht

Alle Rechtbeziehungen des Kunden mit dem Veranstalter unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen oder Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung.

  1. Sicherheit und Qualität

Sicherheit steht im Vordergrund und hat immer 1. Priorität. Bei den Eventfabrik Adelboden Aktivitäten geht es immer ums Wohlbefinden jedes einzelnen. Der Veranstalter ist stets bemüht, auf die einzelnen Wünsche rund ums Wohlbefinden einzugehen und diese zu erfüllen.

Qualität statt Quantität.